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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2004 - 6 B 1586/04   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2004 - 6 B 1586/04 (https://dejure.org/2004,10360)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.09.2004 - 6 B 1586/04 (https://dejure.org/2004,10360)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. September 2004 - 6 B 1586/04 (https://dejure.org/2004,10360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 1 L 1146/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2004 - 6 B 1586/04
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2004 - 6 B 2451/03

    Durchsetzung der vorläufigen Nichtbesetzung von zwei Beförderungsplanstellen im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2004 - 6 B 1586/04
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - 6 B 2451/03 -, vom 4. Juni 2004 - 6 B 637/04 und vom 25. August 2004 - 6 B 1649/04 -, davon aus, dass der Dienstherr zu einer inhaltlichen Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, eine solche zumindest ernsthaft in Betracht zu ziehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2004 - 6 B 637/04

    Rechtmäßigkeit einer Besetzung der freien Planstelle eines Ersten Kriminal- bzw.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2004 - 6 B 1586/04
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - 6 B 2451/03 -, vom 4. Juni 2004 - 6 B 637/04 und vom 25. August 2004 - 6 B 1649/04 -, davon aus, dass der Dienstherr zu einer inhaltlichen Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, eine solche zumindest ernsthaft in Betracht zu ziehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2004 - 6 B 1649/04

    Rechtmäßigkeit der Besetzung einer Planstelle eines Kriminalhauptkommissars

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2004 - 6 B 1586/04
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - 6 B 2451/03 -, vom 4. Juni 2004 - 6 B 637/04 und vom 25. August 2004 - 6 B 1649/04 -, davon aus, dass der Dienstherr zu einer inhaltlichen Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, eine solche zumindest ernsthaft in Betracht zu ziehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2005 - 6 B 1163/05

    Untersagung der Besetzung einer Beförderungsstelle zum Regierungsamtsrat bis zur

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa Beschlüsse vom 08. September 2004 - 6 B 1586/04 -, vom 29. März 2005 - 6 B 216/05 - und vom 27. Juli 2005 - 6 B 1007/05 -, jeweils m.w.N., davon aus, dass der Dienstherr zu einer inhaltlichen Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, eine solche zumindest ernsthaft in Betracht zu ziehen.

    Tatsächlicher Ausgangspunkt der insoweit einschlägigen Entscheidungen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 08. September 2004 - 6 B 1586/04 - und - 6 B 1587/04 -, vom 16. September 2004 - 6 B 1913/04 - und vom 07. Januar 2005 - 6 B 2441/04 -, waren sämtlich Fälle, in denen in den aktuellen Beurteilungen bei dem jeweiligen Antragsteller das Hauptmerkmal Mitarbeiterführung bzw. Führungsverhalten beurteilt worden war, bei dem jeweils ausgewählten Beigeladenen bzw. bei einem der ausgewählten Beigeladenen hingegen nicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2005 - 6 B 1007/05

    Begründetheit einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf vorläufige

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa Beschlüsse vom 8. September 2004 - 6 B 1586/04 -, vom 29. März 2005 - 6 B 216/05 - und vom 8. Juni 2005 - 6 B 542/05 -, jeweils m.w.N., davon aus, dass der Dienstherr zu einer inhaltlichen Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, eine solche zumindest ernsthaft in Betracht zu ziehen.

    Tatsächlicher Ausgangspunkt der insoweit einschlägigen Entscheidungen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. September 2004 - 6 B 1586/04 - und - 6 B 1587/04 -, vom 16. September 2004 - 6 B 1913/04 - und vom 7. Januar 2005 - 6 B 2441/04 -, waren sämtlich Fälle, in denen in den aktuellen Beurteilungen bei dem jeweiligen Antragsteller das Hauptmerkmal "Mitarbeiterführung" beurteilt worden war, bei dem jeweils ausgewählten Beigeladenen bzw. bei einem der ausgewählten Beigeladenen hingegen nicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2005 - 6 B 216/05

    Rechtmäßigkeit von Beurteilungen eines Kriminalhauptkommisars bzw. eines

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluss vom 8. September 2004 - 6 B 1586/04 - m. w. N., davon aus, dass der Dienstherr zu einer inhaltlichen Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, eine solche zumindest ernsthaft in Betracht zu ziehen.

    vgl. dazu OVG NRW, Beschlüsse vom 8. September 2004 - 6 B 1586/04 - und - 6 B 1587/04 -, vom 16. September 2004 - 6 B 1913/04 - und vom 7. Januar 2005 - 6 B 2441/04 -.

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